Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Kennzeichens sind Sie zu einer Umkennzeichnung verpflichtet. Wenden Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich an die Polizei und melden Sie den Verlust oder Diebstahl. Aus Sicherheitsgründen wird Ihr altes Kfz-Kennzeichen gesperrt und darf nicht weiterhin verwendet werden.
Sollte wegen eines Kennzeichenverlustes ein neues Kennzeichen benötigt werden, wird eine ausgefüllte Verlusterklärung (eidesstattliche Versicherung) sowie die Polizeianzeige benötigt. Wenn Sie bei uns Stammkunde sind, senden wir Ihnen gerne das passende Formular und die Auftragsbestätigung zu.
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