Wenn Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 / ZB I) und/oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2 / ZB II) nicht mehr besitzen, benötigen Sie eine eidesstattliche Erklärung für eine erneute Ausstellung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Sollte der Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief gestohlen sein, müssen Sie sich vorher bei der Polizei melden und den Diebstahl zur Anzeige bringen.
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