Fahrzeug-Ummeldung: Ein noch zugelassenes Fahrzeug wird auf einen anderen Halter umgemeldet.
Adressänderung: Der Halter des Fahrzeuges zieht um und meldet sein Fahrzeug ebenfalls auf seine neue Adresse um, dies kann im gleichen oder auch in einem anderen Landkreis sein. Der Halter darf selbst entscheiden, ob er ein neues Kennzeichen für sein Fahrzeug möchte oder aber das bisherige behält und nur den Fahrzeugschein umschreiben lässt. Auf Wunsch kann dort auch der Fahrzeugbrief umgeschrieben werden.
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