Eine Umkennzeichnung muss erfolgen, wenn eines oder beide Kennzeichen abhanden gekommen ist/sind oder eine Änderung des/der Kennzeichen erforderlich sind.
Bei folgenden Änderungen muss eine Umkennzeichnung des/der Kennzeichen erfolgen:
- Erteilung eines Saisonkennzeichen
- H-Kennzeichen
- E-Kennzeichen
- Wechselkennzeichen
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