Das rote Autokennzeichen, wird auch als so genanntes „Händlerkennzeichen“ bezeichnet, da es oft an Händler und Kfz-Gewerbe vergeben wird. Sollte das Kennzeichen einem Händler zugeordnet sein, so beginnt dieses Kennzeichen mit „06“. Rote Autokennzeichen sind keinem bestimmten Fahrzeug zugeteilt, sondern kennzeichnen nicht zugelassene Fahrzeuge, die für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Oftmals wird es von Händlern für Probefahrten, Überführungsfahrten, Wege zur Werkstatt oder für Testfahrten genutzt.
Es kann allerdings auch Werkstätten oder Herstellern zugeteilt werden. Der Schildrand sowie die Buchstaben auf dem Kennzeichen sind rot und die Ziffernfolge beginnt mit „05“ für Prüfstellen und Überwachungsorganisationen, „06“ für Händler oder „07“ für Oldtimer-Besitzer. Sollten Sie ein rotes Autokennzeichen benötigen, so werden Sie auch hier bei uns fündig!
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