Wenn Sie Ihren Kennzeichen verlieren oder es Ihnen gestohlen wurde sind Sie zu einer Umkennzeichnung verpflichtet. Wenden Sie sich in solchen Fällen schnellstmöglich an die Polizei, um den Fall anzumelden.
HINWEIS: Aus Sicherheitsgründen wird Ihr altes Kennzeichen gesperrt und darf nicht weiterhin verwendet werden.
Wenn Sie Ihr Kennzeichen verloren haben, wird eine ausgefüllte Verlusterklärung, sowie die Polizeianzeige benötigt. Wenn Sie bei uns Stammkunde sind, senden wir Ihnen gerne das passende Formular und die Auftragsbestätigung zu.
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