Ein Wechselkennzeichen eignet sich für die Nutzung von zwei Fahrzeugen. Es darf jedoch nicht zeitgleich genutzt werden, sondern nur an einem geführt werden.
Um ein Wechselkennzeichen zu erhalten, müssen die Fahrzeuge die gleiche Fahrzeugklasse aufweisen und die Kennzeichenmaße müssen identisch sein. Durch einen Aufpreis können Sie also ein zweites Fahrzeug zu Ihrem bestehenden Kennzeichen anmelden.
Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen sind hierbei jedoch ausgeschlossen.
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