Wenn Sie den Fahrzeugschein (ZB I) und/oder Fahrzeugbrief (ZB II) nicht mehr besitzen, benötigen Sie eine eidesstattliche Erklärung für eine erneute Ausstellung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle.
Sollte der Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief gestohlen sein, müssen Sie sich vorher bei der Polizei melden und den Diebstahl zur Anzeige bringen.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.