Zulassung: Ein Neuwagen oder ein abgemeldeter Gebrauchtwagen wird (wieder) zugelassen.
Ummeldung: Der Fahrzeughalter zieht in einen anderen Ort/Landkreis (z. B. von Hamburg nach München) oder der Halter wechselt (im gleichen Landkreis oder außerhalb) das Fahrzeug.
Zulassung mit Abmeldung: Das bisherige Fahrzeug wird abgemeldet, gleichzeitig soll ein neues Fahrzeug angemeldet werden. In diesem Fall ist eine Kennzeichenübernahme möglich.
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