Fahrzeug-Ummeldung: Ein noch zugelassenes Fahrzeug wird auf einen neuen Halter umgemeldet.
Adressänderung: Wenn der Halter eines Fahrzeugs umzieht, kann er sein Fahrzeug auf die neue Adresse ummelden, unabhängig davon, ob der Umzug im gleichen Landkreis oder in einen anderen Landkreis erfolgt. Der Halter kann selbst entscheiden, ob er ein neues Kennzeichen für das Fahrzeug wünscht oder das bisherige Kennzeichen beibehält und lediglich den Fahrzeugschein umschreiben lässt. Auf Wunsch kann auch der Fahrzeugbrief aktualisiert werden.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.