Das rote Autokennzeichen, auch als „Händlerkennzeichen“ bekannt, wird häufig an Händler und Kfz-Gewerbe vergeben. Es ist nicht einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet, sondern wird für nicht zugelassene Fahrzeuge verwendet, die zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden, wie zum Beispiel für Probefahrten, Überführungen, Werkstattbesuche oder Testfahrten.
Das Kennzeichen hat einen roten Rand und rote Buchstaben. Die Ziffernfolge beginnt mit „05“ für Prüfstellen und Überwachungsorganisationen, „06“ für Händler oder „07“ für Oldtimer-Besitzer.
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