Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie in der Regel eine Benachrichtigung mit den Gründen. Sie können entweder die erforderlichen Schritte zur Korrektur unternehmen oder Sie wandeln den digitalen Auftrag in einen analogen Auftrag um, den unser Zulassungsdienst zuverlässig auf dem Amt für den Kunden erledigt.
Wenn ein digitaler Antrag vom KBA abgelehnt wird, gilt:
Eine erneute Identifizierung (z. B. über Nect) ist nicht erforderlich
Nur wenn der Grund „Fehler bei der Übertragung ans KBA“ lautet, können wir eine Korrektur und erneute Übermittlung vornehmen.
Hintergrund: Die 30 Cent KBA-Gebühr sind in diesem Fall bereits angefallen.
Folgende Daten können nachträglich geändert werden:
eVB-Nummer
Kennzeichensicherheitscode (vorn & hinten)
Reservierungs-PIN
ZB I: Nummer & Sicherheitscode
ZB II: Nummer & Sicherheitscode
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