Das Ausfuhrkennzeichen kann auch als Überführungskennzeichen oder Zollkennzeichen bezeichnet werden. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland in ein anderes Land zu exportieren. Da der Export mit einem Ausfuhrkennzeichen nicht in alle Länder möglich ist, sollten Sie sich hier vorab informieren. Das Ausfuhrkennzeichen ist maximal 360 Tage gültig und unterscheidet sich nicht sonderlich vom gewöhnlichen Kfz-Kennzeichen. Allerdings hat es an der rechten Seite des Kennzeichens einen roten Rand (Längsbalken). Dieser verdeutlicht die genaue Gültigkeit des Zeitraumes und zeigt das Ablaufdatum des Kennzeichens an.
Das Kurzzeitkennzeichen trägt aufgrund seines Aussehens auch den Namen „gelbes Kennzeichen“. Es wird lediglich für Probe- oder Überführungsfahrten verwendet. Auch hier sollten Sie sich vorab informieren, in welche Länder eine Überführung möglich ist. Das Kurzzeitkennzeichen gilt für maximal fünf Tage. Es beginnt mit der typischen Stadt- oder Landkreiskennung gefolgt von einer Nummernkombination, die mit „03“ oder „04“ beginnt. Rechts vom Kennzeichen befindet sich das namensgebende gelbe Kästchen. Auf diesem Kästchen befindet sich in schwarzer Schrift das Ablaufdatum.
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