Die eVB-Nummer muss in folgenden Situationen bei der jeweiligen Zulassungsstelle vorgelegt werden:
- Neuzulassung (für jede Art von Kennzeichen)
- Fahrzeugwechsel
- Umschreibung auf einen anderen Fahrzeughalter (Halterwechsel)
- Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
- Technische Änderungen am Fahrzeug
- Beantragung eines Kurzzeitkennzeichen
- Wechsel des Nummernschildes oder Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk
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