Das Ausfuhrkennzeichen, auch bekannt als Überführungs- oder Zollkennzeichen, ermöglicht es Ihnen, Ihr Fahrzeug dauerhaft von Deutschland in ein anderes Land zu exportieren. Da der Export jedoch nicht in alle Länder mit einem solchen Kennzeichen möglich ist, sollten Sie sich im Voraus darüber informieren. Dieses Kennzeichen ist bis zu maximal 360 Tage gültig und ähnelt einem regulären Kfz-Kennzeichen, weist jedoch einen roten Rand (Längsbalken) an der rechten Seite auf, der die Gültigkeitsdauer anzeigt und das Ablaufdatum kennzeichnet.
Das Kurzzeitkennzeichen, oft als „gelbes Kennzeichen“ bezeichnet, wird ausschließlich für Probe- oder Überführungsfahrten verwendet. Auch hier ist es wichtig, sich im Vorfeld darüber zu informieren, in welche Länder eine Überführung erlaubt ist. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig und beginnt mit der üblichen Stadt- oder Landkreiskennung, gefolgt von einer Zahlenkombination, die mit „03“ oder „04“ beginnt. Der namensgebende gelbe Balken befindet sich rechts auf dem Kennzeichen und zeigt das Ablaufdatum in schwarzer Schrift an.
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